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Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie

28.12.2024

ESSEN: Weihnachtsgeld-Check nicht vergessen 
Von Nina van Bevern 

Beschäftigte in Essen sollten nicht den Weihnachtsgeld-Check vergessen, das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Dazu Martin Mura von der NGG Ruhrgebiet in einer aktuellen Pressemitteilung: „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“. 

Weiter heißt es: „Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Mura. 

Konkret weist die NGG Ruhrgebiet auf Bäckereien in Essen hin: ‚In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – einen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt bei einer Vollzeitkraft zwischen 250 und 550 Euro – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet‘, so NGG-Geschäftsführer Martin Mura. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. ‚So gehen Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause‘, sagt Mura. Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.“  

Foto: NGG 

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