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44.500 Jobs würden von höherem Mindestlohn profitieren

27.09.2024

ESSEN: Gewerkschaft NGG informiert 
Von Nina van Bevern 

Die Lebenserhaltungskosten steigen kräftig, aber oft bleibt der Job auf einem niedrigen Niveau hängen. In Essen arbeiten aktuell rund 19.000 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei einem Verdienst von 12,41 Euro pro Stunde kommt am Ende des Monats nicht viel im Geldbeutel zusammen. Die Gewerkschaft NGG fordert eine Erhöhung des Mindestlohn: Im Job alles geben und trotzdem nur ein schmales Portemonnaie haben: In Essen arbeiten aktuell rund 19.000 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. 

Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut. Dabei haben die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für Essen bedeuten würde. Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro: „Davon würden enorm viele Menschen profitieren. In Essen ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 44.500 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 14 Prozent aller Jobs in Essen weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, sagt Matthias Günther. Er leitet das Pestel-Institut, das die aktuellen Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat. 

Die NGG Ruhrgebiet will damit ihrer Forderung nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs in Essen aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt der Geschäftsführer der NGG Ruhrgebiet, Martin Mura. 

Die NGG Ruhrgebiet macht deutlich, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen: „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern. Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Martin Mura deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse immer auf einen Vollzeit-Job bezogen am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor. 

Foto: NGG 

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